Ansprechpartner:
Frau Dipl. Psych. Sabine Achterberg
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Anschrift:
Bento-Camp II
Rautendorfer Landstraße 26
28879 Grasberg
Die Leistungen des Bento-Camp II stehen Kindern und Jugendlichen im Sinne der Hilfen zur Erziehung gemäß § 27SGB VIII, bei denen eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und / oder eine stationäre Erziehungshilfe aufgrund von Entwicklungs- und / oder Verhaltensstörungen geeignet bzw. notwendig erscheint, zur Verfügung.
Das Bento-Camp II nimmt mit dem rechtlich formulierten Erziehungsauftrag, gemäß einer Verbindung aus Alltagsgestaltung mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten, sowie im Sinne der Eingliederungshilfe im Rahmen seelischer Behinderung gemäß § 34, § 35a und § 41 SGB VIII war. Das Angebot richtet sich an Familien, bei denen ein Zusammenleben aufgrund von schwerwiegenden Konflikten und Belastungen nicht möglich ist und eine dem Wohl des jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Kontext werden Kinder und Jugendliche beider Geschlechter ab einem Alter von vier Jahren bis 13 Jahren aus ihren Herkunftsfamilien, anderen Jugendhilfeeinrichtungen oder psychiatrischen Kliniken aufgenommen, für die ein Hilfebedarf gemäß den oben aufgeführten Rechtsgrundlagen vorliegt. Das Betreuungsverhältnis besteht in der Regel bis zu einer geplanten Rückführung, einer Weitervermittlung, einer Verselbstständigung zur Volljährigkeit oder maximal bis zum 21. Lebensjahr. Folgende Methoden kommen in unserer ARbeit zum Einsatz: Lernen am Modell, Operante Methoden, Bezugsbetreuersystem, tiergestützte Arbeit, Erlebnispädagogik, Rituale und Strukturen, Ressourcenaktivierung, Biografie-Arbeit, Elternschule, Erziehungskompetenz Training, Multi-Familien-Therapie, Video-Home Training ( Mate Meo), Interventionstechniken, systemische-lösungsorientierte Methoden sowie verhaltenstherapeutische Methoden. Mehr unter: www.bento-camp.de.
Geschlecht:
Mädchen, Jungen
Plätze gesamt:
5 bis 10 Plätze
Aufnahmealter:
Mindestalter 4 Jahre
Maximalalter 13 Jahre
Gesetzliche Grundlage lt. SGB VIII:
§ 34; Heimgruppe/ Wohngruppe
§ 35a; Therapeutische Leistung
§ 37; Rückkehr als geplante Option
§ 41; Verselbständigungsgruppe
Spezielle Leistungen:
Aufsuchende Familientherapie
Begleitende/ systemische Elternarbeit
Begleitete Rückführung aus stationären Einrichtungen
Erlebnispädagogik
Familienrat
Intensivgruppe
Kunstpädagogik und Kunsttherapie
Musikgestützte Arbeit
Psychotherapeutische Angebote
Reittherapie
Schule (intern)
Systemische Familientherapie
Tiergestützte Arbeit
Spezielle Hilfebedarfe:
Fetales Alkoholsyndrom (FASD)
Psychische Erkrankungen
Traumatisierung
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