Mutter-Kind-Heim Kochendörfer

Einrichtung

Ansprechpartner:

Frau Silke Kochendörfer-Schneeweis

Telefon:

Fax:

08055-8972

Anschrift:

Mutter-Kind-Heim Kochendörfer
Irlach 11
83128 Halfing


Über unsere Einrichtung

Vollbetreutes Wohnen für Mütter und Kinder

„Von allen Kostbarkeiten, die wir besitzen, ist der Mensch die Wertvollste!“ Fritz-Dieter Kochendörfer

Unser Angebot

Wir unterstützen und begleiten Sie

  • als Schwangere oder Mutter ab 16 Jahren von einem oder mehreren Kindern.
  • beim Aufbau und bei der Stabilisierung einer tragfähigen Mutter-Kind-Beziehung.
  • bei der Versorgung und Förderung ihres/r Kindes/er.
  • bei der Bewältigung von schwierigen Lebensumständen.
  • bei persönlichen, familiären oder psychischen Themen.

Wir bieten Ihnen

  • 24-Stunden-Betreuung und Unterstützung das ganze Jahr
  • 4 Wohngruppen für jeweils drei Einelternfamilien

Die Wohngruppen sind ausgestattet mit

  • 1 - 2 eigenen Zimmern pro Kleinfamilie
  • Gemeinschaftsbereich
  • Bad mit separater Toilette
  • Spülküche mit Essplatz

Es stehen Ihnen zusätzlich Gemeinschaftsräume und zwei Gärten zur Verfügung.

Sie können bei uns

  • einem strukturierten Tagesablauf mit Kind nachgehen.
  • eine tragfähige Mutter-Kind-Bindung entwickeln und die altersgerechte Entwicklung Ihres Kindes fördern.
  • Ihre psychische und physische Gesundheit stabilisieren.
  • eigene schulische oder berufliche Perspektiven entwickeln.
  • Helfersysteme positiv kennenlernen.
  • eigene Stärken entdecken und ausbauen.
  • fachliche Unterstützung in Ihrer Rolle als Mutter und Frau in Anspruch nehmen.
  • mit anderen Müttern und Kindern Gemeinschaft erleben.
  • Unterstützung in Ihren Behörden­angelegenheiten erlangen.
  • bei Bedarf vor einem Auszug in die Außenwohngruppe (Teilbetreuung) wechseln.
  • Ihre lebenspraktischen Fähigkeiten erweitern.

 

Wir stellen uns vor

1968 wurde die Einrichtung von Fritz-Dieter und Gisela Kochendörfer gegründet.

2004 hat Tochter Silke Kochendörfer-Schneeweis (Dipl.-Päd. Univ.) die Trägerschaft und Leitung der konfessionell unabhängigen Einrichtung übernommen.

Unser Team

Pädagogisches Fachpersonal

Psychologisches Fachpersonal

Verwaltungskräfte

Hauswirtschafterinnen und Hausmeister  

 

Aufnahmedetails

Maximalalter der jüngsten Kinder: 6 Jahre, bei den Müttern unbegrenzt

Ihr Weg bis zur Aufnahme

Das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger empfiehlt eine Mutter-Kind-Einrichtung nach § 19 SGB VIII.

Gemeinsam mit Ihnen, dem Jugendamt und unserer Einrichtung wird ein Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen vereinbart.

Nach diesem Gespräch überlegen sich alle Beteiligten, ob eine Zusammenarbeit möglich ist.

Je nach Entscheidung und Warteliste können wir Ihnen eine zeitnahe Aufnahme ermöglichen.

Hilfeformen

Stationäre Hilfen:

Betreutes Wohnen für Mütter/ Väter-Kind: § 19

Ambulante Hilfen:

Teilstationäre Hilfen: Verselbstständigungsgruppe mit 3 Plätzen

Spezielle Leistungen:

Clearing
Intensivgruppe
Videounterstütztes Arbeiten

Spezielle Hilfebedarfe:

Psychische Erkrankungen
Seelische Behinderung

 

 


Aufnahmedetails

Geschlecht:

Mädchen

Aufnahmealter:

Mindestalter 16 Jahre
Maximalalter 21 Jahre


Hilfeformen

Gesetzliche Grundlage lt. SGB VIII:

§ 19; Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinde
§ 19 i.V.m. § 34; Vater-Mutter-Kind-Gruppe
§ 34; Heimgruppe/ Wohngruppe
§ 41; Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Spezielle Leistungen:

Clearing
Intensivgruppe
Videounterstütztes Arbeiten

Spezielle Hilfebedarfe:

Psychisch kranke Eltern
Psychische Erkrankungen
Seelische Behinderung

Freie Plätze in unserer Einrichtung:

Zur Zeit haben wir keine freien Plätze verfügbar.


Stellenangebote unserer Einrichtung:

Zur Zeit haben wir keine freien Stellen zu besetzen.